Ab 1822 folgte mit Gottlob Sigismund Mauersberger ein nächster Gutsbesitzer. 1804 geboren, heiratete er 1824. Ab um 1830 erhielten erstmals alle Mildenauer Gebäude  eine Hausnummer. Laut dem vorliegenden Ortslistenverzeichnis erhielt das „Samelgut“ die Nummer 85 und auf der genannten Liste wird Sigismund Mauersberger als Gutsbesitzer aufgeführt.

Bei einer 1834 erfolgten Viehzählung wurde im „Samelgut“ folgender Viehbestand  erfasst:

            1 Pferd, 1 Ochse, 6 Kühe, 1 Ziege

            1837 hatte sich der Viehbestand wie folgt verändert:

            2 Ochsen, 5 Kühe

Die sächsische Regierung verabschiedete 1837 die Sächsische Kommunalverordnung, die dann 1838 in Kraft trat. Mit dieser Kommunalverordnung endete 1838 die bisherige Herrschaft der Erbrichter. Erstmals  wurde eine Gemeindevertretung und aus deren Mitte der Gemeindevorstand (Bürgermeister) gewählt. Dieser musste ein ortsansässiger Handwerker, Bauer oder     Gewerbetreibender sein. Für die Landwirtschaft, für die Bauern brachte die             Kommunalverordnung eine revolutionäre Veränderung. Das von den Bauern  bewirtschaftete Land War Lehen, von den Landesherren zur  Bewirtschaftung überlassenes Land. Dafür waren die Bauern fron-  bzw.  abgabepflichtig (siehe Abs. 3‚ Urkunde Von 1556).

Zweimal im Jahr, zu Walpurgis und Michaelis, musste jeder Bauer die festgelegte Anzahl an Naturalien bereitstellen. Für die Einhaltung der Abgaben war der Lehn-  oder Ortsrichter verantwortlich. Mit der Kommunalverordnung wurde der Bauer Eigentümer‚ Besitzer des Landes.      Dem Inkrafttreten der Verordnung waren Vermessungsarbeiten und eben auch die     Gebäudenummerierung vorausgegangen. Diese Arbeiten legten für jeden Bauernhof  die genaue Größe fest, denn das dem Bauern nunmehr als Eigentum überlassene bisherige Lehen musste von diesem gekauft werden.

Die Form der Bezahlung wurde jedem Bauern überlassen. Maximal musste das Land in 50 Jahren bezahlt sein. Unbekannt ist, für welche Form der Bezahlung sich Sigismund Mauersberger   entschied.

Tatsache ist: Sigismund Mauersberger ist der erste Gutsbesitzer im „Samelgut“ als  freier Bauer und Eigentümer der bisher bewirtschafteten Ländereien.

Bis 1864 blieb Sigismund Mauersberger, zu dem keine weiteren persönlichen Daten bekannt sind, Besitzer vom „unteren Samelgut“.