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Baugenehmigung

Nun ist sie da, die Baugenehmigung zur Wiedernutzung des Samelgutes. Inhaltlich gibt es wenig Überraschungen, da ich die denkmalpflegerische Zielstellung selber verfasst und im Vorfeld abgestimmt hatte. Die Bearbeitungszeit war allerdings nicht verhandelbar.

Ich bin froh, dass nun die formelle Hürde genommen ist und auch offiziell gebaut werden kann.

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